
Viele Menschen befürchten, sich die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nicht leisten zu können. Wir sprechen daher noch vor der Mandatserteilung mit Ihnen über die Honorarfrage, um Ihnen die entstehenden Kosten transparent zu machen, und helfen eine Lösung für die Gebührenfrage zu finden
Solange wir keine andere Vereinbarung mit Ihnen treffen, berechnen sich unsere Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der dort genannten Gebühren bemisst sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Angelegenheit.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Abrechnung auf Basis eines Zeithonorars oder einer Pauschale an, ggf. auch auf Basis von Prozesskostenhilfe, wobei wir Sie im Einzelfall gerne beraten, welche Art der Abrechnung in Ihrem Fall günstig ist.
Honorarvereinbarungen müssen nach dem Gesetz schriftlich erfolgen. Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren ist nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG abzurechnen.
Auf Ihren Wunsch sind wir gerne bereit, das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor Prozeßbeginn zu kalkulieren, um Ihnen Überraschungen zu ersparen.
