Die Komplexität des Arbeitsrechts führt sowohl bei Arbeitnehmern wie bei Arbeitgebern und Betriebsräten zu erheblichem Beratungsbedarf. Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei der Begründung, Vertragsgestaltung, Änderung, Kündigung und Abwicklung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen.
Kommt es zu Spannungen im Arbeitsverhältnis, sind neben dem Betriebsfrieden oft erhebliche wirtschaftliche Interessen der Vertragsparteien betroffen, bis hin zur Existenzgefährdung. Angesichts dessen vertreten wir Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und Betriebsräte gerichtlich wie außergerichtlich in allen Angelegenheiten des Kündigungsschutzrechts, bei Abmahnungen, im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Bernhard Striegel.
Rechtsanwalt Bernhard Striegel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
