Auseinandersetzungen in Bausachen stellen hohe Anforderungen an die Beteiligten: zu den technisch oft komplizierten Sachverhalten tritt das komplexe materielle Baurecht hinzu. Wir vertreten Bauherren, Architekten, Bauträger und –unternehmen bereits im Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen und während des Bauverlaufs. Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung und Geltendmachung von Honoraransprüchen (HOAI, VOB/B), Kündigung von Verträgen, Fragen der Mängelgewährleistung, Nachbesserungsrechten und Schadensersatzansprüchen nach BGB und VOB/B.
Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwälte Albrecht und Bernhard Striegel.
