Bereits bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der richtigen Rechtsform eine wichtige Entscheidung. Wir helfen Ihnen unter Beachtung maßgeblicher Gesichtspunkte (Haftungsbegrenzung, Beteiligungsmöglichkeiten für Kapitalgeber etc.) zwischen unterschiedlichen Personen- oder Kapitalgesellschaften die Form zu wählen, die in Ihrem konkreten Fall am besten geeignet ist. Wir beraten Sie bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und Geschäftsführerbestellung ebenso wie bei Streitigkeiten über die Satzung und Trennung von Gesellschaftern und Geschäftsführern.
Außerdem vertreten wir Sie in allen Fällen des Handelsrechts, insbesondere im Bereich des Handelsvertreterrechts. Wir entwerfen und prüfen Ihre Handelsvertreterverträge und setzen Ihre Provisionsansprüche durch.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Bernhard Striegel.
