Gewerbliche und private Mietverhältnisse bieten ebenso häufig Anlass für Konflikte wie Wohnungseigentum. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, Kündigungsstreitigkeiten und gleichermaßen bei der Verhinderung wie Durchsetzung von Mietminderungen. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen in Wohnungseigentumsangelegenheiten nach dem WEG (Prüfung der Teilungserklärung und Beratung, Anfechtung von Beschlüssen, Verwalterbestellung) gerichtlich wie außergerichtlich.

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwälte Albrecht und Bernhard Striegel.