Der tägliche Umgang mit Kraftfahrzeugen ist fester Bestandteil unseres Lebens und jeder kennt sich damit aus. Im Gegensatz dazu sind die Grundlagen des Fahrerlaubnisrechts, der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, des Schadensersatzrechts und des Versicherungsrechts weit weniger bekannt. Jederzeit kann auch bei Ihnen der Bedarf entstehen, gegenüber einem Unfallgegner, dessen Haftpflichtversicherung, gegenüber der eigenen Kaskoversicherung oder gegenüber der Verkehrsbehörde rechtlich vertreten zu werden.
Fundierte Rechtskenntnisse und ein hohes Maß an technischem Verständnis ermöglichen es uns, im Ernstfall für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

In unserem Download-Bereich finden Sie unser Formular „Unfallbericht“ zum Herunterladen und Aufbewahren in Ihrem PKW. So können Sie bei einem eventuellen Unfall bereits am Unfallort die maßgeblichen Daten erfassen und die schnelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche effektiv erleichtern.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Eberhard Hübsch.
Rechtsanwalt Eberhard Hübsch ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.