Allein das Erstreiten eines rechtskräftigen Urteils reicht nicht aus! Nur die konsequente Zwangsvollstreckung führt Sie zu Ihrem Ziel, der Begleichung der ausstehenden Schuld. Wir betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, Forderungen (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei Banken und Arbeitgebern) und Immobilien bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner und überprüfen, inwieweit weitere Vollstreckungshandlungen Erfolg versprechen.

In unserem Download-Bereich finden Sie einen Fragebogen, mit dessen Vorbereitung Sie die effektive Vollstreckung unterstützen können.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Eberhard Hübsch.

Bitte bedenken Sie: je früher Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner durchgesetzt wird, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten!

Forderungsausfälle können bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses vermieden werden. Unser strategischer Partner in den Bereichen Wirtschaftsauskunft und Forderungsmanagement, Creditreform Kassel Dr. Schlegel KG, stellt sich Ihnen gerne vor.